Bei Handwerksleistungen für Renovierungs-, Wartungs- und Modernisierungsarbeiten können pro Jahr mit bis zu 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten von maximal 6.000 Euro, also mit bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:
Allerdings werden nur die Arbeitskosten, die Maschinen- sowie Fahrtkosten steuerlich
begünstigt. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Wartungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Allerdings dürfen für diese
Handwerksleistungen dann ggf. keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.