Schabel GmbH & Co. KG
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Steuerbonus Handwerk

 

Bei Handwerksleistungen für Renovierungs-, Wartungs- und Modernisierungsarbeiten können pro Jahr mit bis zu 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten von maximal 6.000 Euro, also mit bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:

  • Modernisierung des Bades
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen
  • Reparatur- oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Reparatur- oder Austausch von Bodenbelägen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen
  • Austausch der Einbauküche
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Reparatur und Wartung von Absperrarmaturen der Hausinstallation


Allerdings werden nur die Arbeitskosten, die Maschinen- sowie Fahrtkosten steuerlich begünstigt. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Wartungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Allerdings dürfen für diese Handwerksleistungen dann ggf. keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.

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